EIN SPEZIELLES MERKMAL DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL


Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die Pflichtteilsanspruch. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Abkömmlinge – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament ausdrücklic

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